Frequently asked questions
Alle Personen - Dies gilt aktuell für alle Testangebote unseres Testzentrum. Sollten Sie Symptome haben, die auf eine Coronainfektion hinweisen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Hausarzt. Typische Symptome können sein: Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns.
Hinweis für Minderjährige: Personen unter 18 Jahren benötigen eine Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten, bei Personen unter 16 Jahren muss zudem eine Aufsichtsperson anwesend sein.
Für unsere Teststelle ist eine Online-Anmeldung notwendig. Ohne Termin können wir keine Testung vornehmen. Dies gilt für alle angebotenen Testmöglichkeiten.
Sie können sich nur über diese Website anmelden. Mit der Anmeldung registrieren Sie sich für eine Testung. Bei der Anmeldung müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben. Wir benötigen Ihre E-Mail-Adresse, da wir Ihnen Ihr Testergebnis nur digital als E-Mail zusenden.
Eine andere Form der Anmeldung - etwa per Telefon, E-Mail oder Brief - ist nicht möglich.
1. PoC-Antigen-Schnelltest:
Der Test ist kostenlos für
- Kinder bis fünf Jahre
- Schwangere bis zur 12. Schwangerschaftswoche
- Besuchende im Krankenhaus oder Pflegeheim
- Haushaltsangehörige von Infizierten
- Bewohner*innen von Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Menschen, die sich nicht impfen lassen können
Für alle anderen kostet der Test 10 Euro.
2. PCR-Test: Mittels PCR-Test - oder auch Labortest - kann in einer Probe aus den Schleimhäuten der Atemwege zuverlässig nachgewiesen werden, ob Corona- Erreger vorhanden sind.
Unser Angebot richtet sich an Privatzahler zum Preis von 79,90 € je Test für Reisen und ähnliche Zwecke. Desweiteren bieten wir kostenfreie PCR-Testungen für diejenigen an, die mittels eines PoC-Antigen-Schnelltest an einer offiziellen Teststelle (z.B. bei uns) positiv auf SARS-CoV-19 getestet wurden. Ebenfalls kostenbefreit sind PCR-Tests für Aufnahme in (Reha-) Kliniken - Nachweis erforderlich.
Privatzahlende, die den Test für Reisen etc. benötigen, zahlen 79,90 € pro Tes.
Personen, die mittels eines PoC-Antigen-Schnelltest an einer offiziellen Testselle (z.B. bei uns) positiv auf SARS-CoV-19 getestet wurden, werden kostenfrei mittels PCR-Test getestet.
In den meisten Testzentren, auch bei uns, bekommen Sie Ihre Test-Zertifikate inzwischen so geliefert, dass Sie sie in der Corona Warn-App eingeben und verwalten können. Einige Länder haben auch ihre eigene Corona-App entwickelt, die teilweise auch bereits mit den Corona-Apps der anderen Länder kommunizieren können. Schauen Sie in Ihrem App-Store nach und laden sich bei Bedarf die entsprechende App Ihres Ziellands herunter.
Um Ihr Ergebnis in die Corona-Warn-App zu importieren, müssen Sie im Anmeldeprozess dem Import in die App zustimmen. Sie können die Daten anonymisiert oder mit Ihren persönlichen Daten in die Corona-Warn-App importieren. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung des Digitalen Covid Zertifikat "DCC" der Europäischen Union nur mit der Übermittlung der persönlichen Daten möglich ist.
Nach dem Erhalt Ihres Ergebnisses können Sie dieses über den Link in der Ergebnis-E-Mail oder via Scan des QR-Codes auf Ihrer Bescheinigung in die Corona-Warn-App importieren.
Zur Ausstellung des Digitalen Covid Zertifikat "DCC" der Europäischen Union müssen Sie im Anmeldungsprozess der Integration in die Corona-Warn-App mit persönlichen Daten zustimmen. Nach dem Erhalt Ihres Ergebnisses können Sie dieses über den Link in der Ergebnis-E-Mail oder via Scan des QR-Codes auf Ihrer Bescheinigung in die Corona-Warn-App importieren.
In der Corona-Warn-App kann das Digital Covid Zertifikat generiert werden, dazu müssen Sie der Erstellung des Zertifikats zustimmen.
Das Labor sichert uns zu, dass Sie das Ergebnis innerhalb von 36 Stunden, ab 17:30 Uhr am Entnahmetag, erhalten.
Sie erhalten von uns zwei QR - Codes. Mit dem ersten QR Code können Sie das Testergebnis in die Corona-Warn-App importieren und haben es so digital immer dabei. Mit dem zweiten QR Code können Sie ein PDF Dokument herunterladen, welches Sie sich selbst ausdrucken können. Die Übermittlung des Ergebnisses übernimmt das auswertende Labor.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
MVZ Dr. Eberhard & Partner Dortmund
Brauhausstraße 4, 44137 Dortmund
0231 95720
Bitte haben Sie verständnis, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen telefonisch keine Aussagen über das Testergebnis erfolgen dürfen.
1. Schnelltest: Sie erhalten Ihr Testergebnis rund 20 Minuten nach der Testung als Datei mittels einer E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse. Die Datei enthält eine Bescheinigung über das Testergebnis. Sie brauchen also nicht vor Ort im Testzentrum auf Ihr Ergebnis zu warten.
Ob diese Bescheinigung Sie zu bestimmten Aktionen wie Flugreisen oder Besuchen in Restaurants oder Museen berechtigt, hängt von den jeweiligen rechtlichen Regelungen der Coronaschutzverordnung oder anderer Gesetze oder von den privaten Entscheidungen der Veranstalter ab.
2. PCR-Test: Das Ergebnis des PCR-Test ist spätestens 36 Stunden beginnend ab 17:30 Uhr am Entnahmetag per QR-Code abrufbar. Eine zusätzliche Information per E-Mail entfällt. Ihr Ergebnis können Sie wahlweise ausdrucken oder in der Corona-Warn-App registrieren.
Das Gesundheitsamt der Stadt Bochum erhält von uns eine Nachricht über das positive Testergebnis.
Die aktuelle Coronaverordnung des Landes NRW sieht vor, dass Sie sich umgehend zu einem PCR-Test begeben müssen. Den Abstrich können Sie im Testzentrum an der Holtbrügge (Parkplatz neben dem Ehrenamtlichen- und Katastrphenschutzzentrum) durchführen lassen, die Auswertung übernimmt dann ein spezielles Labor. Sie können den PCR-Test auch beim Hausarzt oder an jeder anderen PCR-Teststelle durchführen lassen. Bis zur Vorlage des PCR-Testergebnisses sind Sie und Ihre Haushaltsangehörigen gem. Corona Test- und Quarantäneverordnung NRW verpflichtet, sich in häusliche Quarantäne zu begeben.
Die Wohnung ist unverzüglich aufzusuchen. Sofern das Ergebnis der PCR-Testung positiv ist, ist die Quarantäne für Sie und Ihre Haushaltsangehörigen unmittelbar fortzusetzen. Sie erhalten in diesem Fall (positive PCR-Testung) weitere Nachrichten aus dem Gesundheitsamt der Stadt Bochum.
Während der Quarantäne dürfen Sie Ihre Wohnung resp. Ihr Grundstück nicht verlassen. Sie sollten sich bestmöglich auch von Ihren Angehörigen getrennt halten, sofern die Gegebenheiten es zulassen. Während der Quarantäne sind keine Besuche im Haushalt zugelassen. In der Regel dauert eine Isolation 10 Tage. Nach sieben Tagen ist eine "Freitestung" bei vorheriger 48-stündiger Symptomfreiheit möglich. Die Freitestung erfolgt ausschließlich mit einem PoC-Antigen-Schnelltest einer offiziellen Teststelle (z.B. bei uns).
Ist Ihr PCR-Test positiv, bedeutet dies, dass eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt. Begeben Sie sich dann unverzüglich in häusliche Isolierung, informieren Sie mögliche Kontaktpersonen sowie ggf. Ihren Arbeitgeber und warten auf weitere Anweisungen. Durch das Labor, welches den Test ausgewertet hat geht eine Meldung an das Gesundheitsamt. Das zuständige Gesundheitsamt wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und eine Isolierung anordnen. Außerdem werden Kontaktpersonen ermittelt, die sich je nach Risikobeurteilung durch das Gesundheitsamt in Quarantäne begeben müssen.
Unter einer Bürgertestung versteht man sowohl einen bestimmten Anspruch auf eine Testung als auch die Durchführung dieser Testung.
Nach der neuen Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit haben seit dem 08.03.2021 alle asymptomatischen Personen einen Anspruch auf Testung mittels eines PoC-Antigen-Tests (so genannter Corona-Schnelltest) im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten. Dieser Anspruch ist für die zu testende Person kostenlos und kann mindestens einmal pro Woche geltend gemacht werden.
Die aktuellen RegelungenRegelungen in jedem Land unterschiedlich
Da die Corona Lage in jedem Land unterschiedlich ist und sich auch entsprechend dynamisch entwickeln kann, erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise über die geltenenden Regelungen für Ihr Reiseziel. Die aktuell geltenden Regeln sind über das Auswärtige Amt sowie über die Länderseiten abrufbar.
Wird ein Antigentest (Schnelltest) oder ein PCR-Test (Labortest) zur Einreise benötigt, achten Sie unbedingt auf die Gültigkeit sowie die Ergebnisübermittlung Ihres Testergebnis und planen Ihren Testtermin entsprechend vor.
Folgende Zeiten für die Ergebnisübermittlung der Testergebnisse gelten an unserem Testzentrum in Bochum Weitmar:
Antigen bzw. Schnelltest: Sie erhalten bei uns im Testzentrum das Testergebnis in der Regel 15 Minuten nach Durchführung des Test per E-Mail.
PCR- bzw. Labortest: Das Ergebnis erhalten Sie innerhalb von 36 Stunden, gerechnet ab 17.30 Uhr am Testtag.
Je nach Fluggesellschaft können Regelungen unabhängig von denen Ihres Reiseziels gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt frühzeitig bei der Fluggesellschaft, die Sie an Ihr Reiseziel bringt, unter welchen Bedingungen der Flug angetreten werden kann. Es kann zum Beispiel sein, dass die Fluggesellschaft einen negativen PCR-Test verlangt, auch wenn dies für die Einreise ins Zielland nicht erforderlich ist. In der Regel erhalten Sie diese Informationen von Ihrem Reiseveranstalter oder über die Fluggesellschaft direkt, zum Beispiel über die Webseiten der jeweiligen Fluggesellschaft.
Ist die Gültigkeit eines negativen PCR-Tests abgelaufen, muss ein neuer PCR-Test durchgeführt werden, um in Länder einreisen zu können, in denen ein negativer PCR-Test erforderlich ist. Da die Laborkosten je Test in gleicher Höhe anfallen, muss auch jeder PCR-Test in voller Höhe bezahlt werden.
Weitere Informationen rund um das Thema „Reisen und Covid-19“ finden Sie zum Beispiel hier.
Die aktuellen Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete finden Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Institutes (RKI)